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Sabine Kurtz und Paul Nemeth: Soforthilfeprogramm Sport über 12 Mio. Euro beschlossen

Wettkämpfe fallen aus, keine Zuschauer und weniger Sponsoren – auch bei den Sportvereinen sind die Gelder knapp. Am heutigen Dienstag hat das Kabinett jetzt das von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann eingebrachte Soforthilfeprogramm Sport bewilligt. Dies teilen die CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz (Leonberg) und Paul Nemeth (Böblingen) mit. Das Programm mit einem Volumen von knapp 12 Mio. Euro soll die Existenz der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände über die Corona-Krise sichern.

„Das ist ein starkes Zeichen für unser Sportland Baden-Württemberg und für die rund 260 Vereine mit ihren 110.500 Mitgliedern bei uns im Kreis Böblingen“, freuen sich die beiden Abgeordneten. Die Vereine zu erhalten, sei für das gesellschaftliche Miteinander unverzichtbar. „Sport verbindet die Menschen“, wissen Kurtz und Nemeth. Denn neben dem eigentlichen Sport leisteten die Vereine wichtige Sozialarbeit und seien oft ein wichtiger Anker für Kinder und Jugendliche.

Sportvereine, die wegen der Corona-Pandemie unter einem Liquiditätsengpass leiden, können Soforthilfen von 15 Euro pro Mitglied und Sportfachverbände von 1 Euro pro Mitglied erhalten, jedoch maximal bis zur Höhe des Engpasses. Maßstab ist, dass die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis zum Jahresende 2020 bezahlen zu können. Weitere Voraussetzung ist, dass die bestehenden staatlichen Hilfsprogramme wie die Soforthilfe Corona und Kurzarbeitergeld bereits ausgeschöpft wurden.

Die Beantragung der Soforthilfen kann voraussichtlich ab 25. Juni 2020 über die regionalen Sportbünde erfolgen – für den Landkreis Böblingen ist das der Württembergische Landessportbund (WLSB).

Zur weiteren Liquiditätssicherung von Sportvereinen werden die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt. Die Auszahlung soll unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Übungs- und Trainingsstunden erfolgen, um landesseitig eine verlässliche Basis zu gewähren. Bei Bedarf wird dieses Verfahren auf das 2. Halbjahr 2020 ausgeweitet.

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