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Marc Biadacz informiert sich vor Ort in Dagersheim über Lärm von der B 464

Gemeinsam mit Vertretern des Ortschafsrats Dagersheim machte sich der Bundestagsabgeordnete ein Bild von der Lärmsituation in Dagersheim entlang der Bundesstraße 464.
Bundestagsabgeordneter Marc Biadacz mit der Dagersheimer Ortsvorsteherin Alessandra Hütter und weiteren Vertretern des Ortschaftsrates Dagersheim (v.l.n.r.: Frank Wolf, Alessandra Hütter, Marc Biadacz, Frank Dietzel, Timo Göhner, Jan Wiechert)

Auf Einladung des Ortschaftsrates Dagersheim und der Ortsvorsteherin Alessandra Hütter war der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Böblingen, Marc Biadacz (CDU), am Dienstag bei einem Vor-Ort-Termin in Dagersheim. Dort machte er sich ein Bild davon, wie sich der durch die Bundesstraße 464 verursachte Verkehrslärm auf die betroffenen Gebiete in Dagersheim auswirkt. Die Anwesenden berichteten, dass die Geräuschbelastung durch die Bundesstraße in den vergangenen 30 Jahren immer weiter angestiegen sei. Marc Biadacz sicherte zu: „Um für die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger in Dagersheim Entlastung zu schaffen, unterstütze ich den Ortschaftsrat gerne dabei, geeignete Lösungen zu finden. In einem ersten Schritt ist hierfür ein aktuelles Lärmgutachten erforderlich.“ Nachdem es am Wochenende wieder einen schweren Unfall auf der B 464 gab, war die Sicherheit auf der Bundesstraße ebenfalls Thema des Vor-Ort-Termins. Marc Biadacz bekräftigte dabei seine Position, dass neben der Umsetzung von Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Geschwindigkeitskontrollen, Überholverbote, Haltebuchten und eine durchgezogene akustische Fahrbahnlinie auch ein teilweiser Ausbau der Bundesstraße geprüft werden müsse, um die Straße dadurch sicherer zu machen. An bestehenden Bundesfernstraßen greift der Lärmschutz im Rahmen einer Lärmsanierung. In den vergangenen Jahren hat der Bund die dafür erforderlichen Auslösewerte immer weiter gesenkt, zuletzt Anfang August dieses Jahres. Die genauen Auslösewerte für eine Lärmsanierung hängen dabei von der Nutzungsart des Gebietes ab. Für die Umsetzung von Lärmschutzmaßannahmen in Wohngebieten darf zum Beispiel der Wert nicht über 54 dB (A) liegen. Wird dieser Auslösewert an einer Bundesfernstraße überschritten, kann ein Antrag auf Lärmsanierung gestellt werden. Abhängig vom Einzelfall ist dann eine Reihe von Maßnahmen möglich. Diese reichen vom Einbau von Lärmschutzfenstern bis hin zum Bau von Lärmschutzwällen und -wänden.

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