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Marc Biadacz gibt Einblicke in seine Arbeit im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

"Für mich macht die Arbeit im Petitionsausschuss gelebte Demokratie aus. Die Bürgerinnen und Bürger haben mit dem Einreichen einer Petition die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen unmittelbar an uns Politiker wenden zu können", sagt der Böblinger CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Biadacz.

Das erste Halbjahr 2019 im Deutschen Bundestag nähert sich dem Ende. Dies nimmt Marc Biadacz zum Anlass, Einblicke in die Arbeit des Petitionsausschusses zu geben. Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Böblingen gehört dem Petitionsausschuss seit Beginn der Legislaturperiode an. "Dem Petitionsausschuss kommt eine besondere Bedeutung zu, da er sich in seiner alltäglichen Arbeit mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzt", so Biadacz. Im Petitionsausschuss werden alle eingehenden Petitionen unter den Mitgliedern der verschiedenen Fraktionen diskutiert und beraten. Wenn eine Petition als besonders wichtig eingeschätzt wird, kann sie mit einem Beschluss durch die Mehrheit der Ausschussmitglieder an die Bundesregierung weitergereicht werden und kann so im besten Fall ein neues Gesetzesvorhaben zur Folge haben. Der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag hat im Jahr 2018 bundesweit 13.189 Petitionen erfasst. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (11.507). 4.764 und damit 36% aller Petitionen werden inzwischen online über das Web-Formular auf www.bundestag.de eingereicht. Das Petitionsportal des Ausschusses hat mittlerweile rund 2,6 Millionen registrierte Nutzer und ist damit das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages. Anliegen der Petitionen sind häufig privater Natur und machten im Jahr 2018 mit 67% den Großteil der Petitionen aus. Vielfach geht es um die Entscheidungen von Behörden, etwa die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Aber auch vieldiskutierte Themen wie der Breitbandausbau und ein mögliches Tempolimit wurden im Petitionsausschuss behandelt. Das Recht auf das Einbringen von Petitionen ist im Artikel 17 des Grundgesetzes fest verankert. Dort heißt es: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Für Marc Biadacz ist die Arbeit im Petitionsausschuss deshalb ein besonders wichtiger Teil seiner Aufgaben als Abgeordneter. "Für mich ist das gelebte Demokratie, wenn die Bürgerinnen und Bürger über den Weg der Petition die Möglichkeit haben, sich mit ihren zum Teil auch sehr persönlichen Anliegen unmittelbar und direkt an uns Politiker wenden zu können", so Biadacz.

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